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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.1987 - 6 Sa 360/87   

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https://dejure.org/1987,4682
LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.1987 - 6 Sa 360/87 (https://dejure.org/1987,4682)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.07.1987 - 6 Sa 360/87 (https://dejure.org/1987,4682)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Juli 1987 - 6 Sa 360/87 (https://dejure.org/1987,4682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag; Ermessenstantieme; Jahressonderzahlung; Gleichbehandlungsgrundsatz; Erziehungsurlaub; Urlaubsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 23
  • BB 1987, 2168
  • DB 1987, 2212
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 156/89

    Erziehungsurlaub und 13. Monatsgehalt

    Ebensowenig kann sich die Klägerin auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Juli 1987 (- 6 Sa 360/87 - NZA 1988, 23) berufen.
  • LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05

    Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines

    Solange das nicht der Fall ist, steht eine solche Kann-Bestimmung der Gewährung von Prozesskostenhilfe entgegen (LAG Frankfurt/Main v. 14.08.1987 - 1 Ta 174/87, ARST 1988, 163).

    Der Gesetzgeber hat in § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ArbGG bis zur Ebene der Landesarbeitsgerichte eine Vertretung durch Verbands- oder Gewerkschaftsangestellte einen solchen durch Rechtsanwälte gleichgestellt (LAG Frankfurt/Main v. 14.08.1987 - 1 Ta 174/87, ARST 1988, 163).

    Selbst die Beklagte anwaltlich vertreten wäre, müsste die Klägerin sich als Gewerkschaftsmitglied auf den gewerkschaftlichen Rechtsschutz verweisen lassen, weil der Gesetzgeber die Vertretung durch Gewerkschaftssekretäre oder Verbandsvertreter in den Tatsacheninstanzen der Gerichte für Arbeitssachen und die durch Anwälte für grundsätzlich gleichwertig erachtet (LAG Hessen v. 14.08.1987 - 1 Ta 174/87, ARST 1988, 163).

  • ArbG Berlin, 23.02.1989 - 30 Ca 460/88

    Sonderzuwendung; Erziehungsurlaub; Kürzung von Zuwendungen; Urlaubsgeld;

    Auch das LAG Rheinland-Pfalz (vgl. DB 1987 S. 2212 = NZA 1988 S. 23 f.) will danach unterscheiden, ob die Entgeltfunktion oder eine andere Funktion bei der Leistung im Vordergrund stehe.

    Dennoch erschien es der erkennenden Kammer entgegen LAG Mainz (NZA 1988 S. 23) angezeigt, in Anlehnung an § 17 BErzGG das Urlaubsgeld anteilig und verhältnismäßig zu kürzen.

  • LAG Hessen, 21.05.2008 - 16 Ta 195/08

    Zum Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei dem auf einem Austritt beruhenden Verlust

    Die in der Satzung einer Gewerkschaft enthaltene Kann-Bestimmung, einem Mitglied Rechtsschutz durch Beauftragte und Tragung der Verfahrenskosten zu gewähren, ändert daran nichts, solange der Rechtsschutz nicht abgelehnt worden ist oder es als sicher erscheint, dass dies geschehen wird (vgl. LAG Frankfurt/Main 14.08.1987 ARST 1988, 163).
  • ArbG Stuttgart, 02.08.2007 - 12 Ga 31/07

    Gerichtsstand: Örtliche Zuständigkeit für Unterlassungsanträge im Zusammenhang

    Das Gesetz will mit § 269 BGB einen Leistungsort und mit § 29 ZPO einen (Wahl-) Gerichtsstand, aber nicht eine örtliche Allzuständigkeit begründen (LAG München, Urteil vom 27.03.1987, 4 Sa 264/87, NZA 1988, 23).
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